Ihr Tipp ist bares Geld wert!
Kennen Sie jemanden, der seine Immobilie in der Region Rheine-Lingen-Steinfurt verkaufen möchte – sei es ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück?
So funktioniert es:
- Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen will.
- Sie geben uns den Tipp und erhalten eine attraktive Prämie.
Ihre Tippgeberprämie:
1. Kommt es durch Ihren Tipp zu einem Maklerauftrag erhalten Sie sofort eine Tippgeberprämie in Höhe von 100,- EUR.
2 .Bei einem erfolgreichen Verkauf der Immobilie und Zahlung einer Maklercourtage erhalten Sie bis folgende Prämien:
400,- EUR bis zu einem Verkaufspreis von 300.000,- EUR oder
900,- EUR ab einem Verkaufspreis von 300.001,- EUR
Voraussetzungen:
- Das Objekt ist uns noch nicht bekannt und befindet sich noch nicht in der Vermarktung.
- Der Eigentümer ist mit der Kontaktaufnahme einverstanden.
- Die Zahlung der Tippgeber-Provision setzt voraus, dass wir die Immobilie erfolgreich vermitteln, dadurch ein Maklercourtage-Anspruch für uns entsteht und diese Courtage an uns geleistet wurde.
Wenn Sie regelmäßig wertvolle Tipps für uns haben oder Ihre Tipps ein entsprechendes Volumen aufweist, sind wir offen für die Verhandlung einer individuellen Vereinbarung.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre und können Ihren Tipp diskret und anonym aufnehme, ohne Ihre Person gegenüber dem Eigentümer zu nennen.
Verdienen Sie Geld und kontaktieren Sie uns!
Hinweis:
Einigen wenigen Berufsgruppen ist es rechtlich nicht erlaubt eine Tippgeberprovision entgegen zu nehmen. Hierzu gehören z.B. Rechtsanwälte. Wir freuen uns dennoch trotzdem über jeden Tippgeber und somit auch auf Sie.
Der private Tippgeber muss diese Tippeinnahme als sonstige Einnahme versteuern, wenn sie den einmaligen Freibetrag von 256,00 Euro p.a. erreicht (§ 22 Abs. 3 EStG). Sofern der Tippgeber nicht regelmäßig handelt, ist er von der Umsatzsteuerpflicht befreit, weil kein unternehmerisches Handeln vorliegt (§ 1 Abs. 1 UStG).
Die Tippgeberprovision wird bei Privatpersonen bzw. nicht USt-pflichtigen Unternehmen Netto ausbezahlt. Brutto (also inkl. USt) zahlen wir an Unternehmen die Umsatzsteuerpflichtig sind. Für die Endversteuerung der Provision hat der Empfänger selbst zu sorgen.