Ihr Tipp ist bares Geld wert!

Kennen Sie jemanden, der seine Immobilie in der Region Rheine-Lingen-Steinfurt verkaufen möchte – sei es ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück?

Wenn das Objekt uns noch nicht bekannt ist, bestätigen wir Ihnen innerhalb von 5 Tagen schriftlich Ihren Anspruch. Im Falle eines erfolgreichen Verkaufs durch Immodax GmbH erhalten Sie eine Tippgeber-Provision in Höhe von 555,- EUR.

Die Zahlung der Tippgeber-Provision setzt voraus, dass wir die Immobilie erfolgreich vermitteln, dadurch ein Maklercourtage-Anspruch für uns entsteht und diese Courtage an uns geleistet wurde.

Verdienen Sie Geld und kontaktieren Sie uns!



Hinweis: Einigen wenigen Berufsgruppen ist es rechtlich nicht erlaubt eine Tippgeberprovision entgegen zu nehmen.  Hierzu gehören z.B. Rechtsanwälte. Wir freuen uns dennoch trotzdem über jeden Tippgeber und somit auch auf Sie. 

Der private Tippgeber muss diese Tippeinnahme als sonstige Einnahme versteuern, wenn sie den einmaligen Freibetrag von 256,00 Euro p.a. erreicht (§ 22 Abs. 3 EStG). Sofern der Tippgeber nicht regelmäßig handelt, ist er von der Umsatzsteuerpflicht befreit, weil kein unternehmerisches Handeln vorliegt (§ 1 Abs. 1 UStG).

Die Tippgeberprovision wird bei Privatpersonen bzw. nicht USt-pflichtigen Unternehmen Netto ausbezahlt. Brutto (also inkl. USt) zahlen wir an Unternehmen die Umsatzsteuerpflichtig sind. Für die Endversteuerung der Provision hat der Empfänger selbst zu sorgen.